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Re: Wehrpflicht in Schweden wird abgeschafft


Re: Wehrpflicht in Schweden wird abgeschafft

(2007-12-11 10:33:00) Autor: 520088284933@t-online.de (Stefan Drueke)

am 11.12.07 schrieb Markus Ritter :

>> Na, der Versuch, die deutschen Streitkräfte für einen größeren
>> Angriffskrieg zu verwenden,

> Der dann aber von deutschem Boden und/oder ausschliesslich mit leichten
> Waffen aus stattfinden werden muss, denn ansonsten hat die Bundeswehr zu
> wenig logistische Kapazitäten, um eine Brigade irgendwohin zu verlegen,

Erst mal muss dazu das Grundgesetz geändert werden. Das ist zurzeit zwar
problems möglich, aber dennoch gibt es viele Meinungen in der derzeitigen
Regierung.

Re: Wehrpflicht in Schweden wird abgeschafft

(2007-12-11 16:36:59) Autor: General

Re: Wehrpflicht in Schweden wird abgeschafft

(2007-12-11 16:36:59) Autor: Ingo Heinscher

Stefan Drueke wrote:

> am 11.12.07 schrieb Markus Ritter :
>
>>> Na, der Versuch, die deutschen Streitkräfte für einen grÃ¶Ãźeren
>>> Angriffskrieg zu verwenden,
>
>> Der dann aber von deutschem Boden und/oder ausschliesslich mit leichten
>> Waffen aus stattfinden werden muss, denn ansonsten hat die Bundeswehr zu
>> wenig logistische Kapazitäten, um eine Brigade irgendwohin zu verlegen,
>
> Erst mal muss dazu das Grundgesetz geändert werden.

Muss es nicht. Man könnte es auch einfach ignorieren. Oder, wie bisher
geschehen, irgendwie herbeidefinieren, dass nun dieser Spezialfall nicht
gemeint ist, weil heute nicht Montag ist.

Re: Wehrpflicht in Schweden wird abgeschafft

(2007-12-12 10:38:00) Autor: 520088284933@t-online.de (Stefan Drueke)

am 11.12.07 schrieb Ingo Heinscher :

> Muss es nicht. Man könnte es auch einfach ignorieren. Oder, wie bisher
> geschehen, irgendwie herbeidefinieren, dass nun dieser Spezialfall nicht
> gemeint ist, weil heute nicht Montag ist.

Bisher wird/wurde das so definiert, dass aufgrund der Tatsache das
Deutschland Hoheitsrechte über internationale Organisationen übertragen
kann, die Einsätze gedekckt sind (NATO/UN-Einsätze). Es ist aber bisher
nicht definiert, was ist wenn Deutschland aus "eigenem" Interesse so etwas
machen will, dazu hat das Bundesverfassungsgericht IMHO bisher keine
Ausage zu getroffen.

Eine Verfassungsänderung würde die ganze Sache vereinfachen. Man muss so
eine Grundgesetzänderung aber nicht gut finden.