Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
Hallo NG,
wie ist das eigentlich, muss man als selbstständiger Einzelunternehmer
eigentlich zum Bund? Wenn ja, wäre ja mehr als bescheiden denn dann
könnte
ich das ganze Zeugs 9 Monate lang an den Nagel hängen.
Das Gewerbe besteht bereits seit eineinhalb Jahren und wird auch wirklich
betrieben falls das eine Rolle spielen sollte.
Weiß jemand dazu mehr?
Vielen Dank im Voraus
btw: ich habe die Frage schonmal in de.etc.beruf.selbststaendig gepostet und
wurde hierher verwiesen.
Andreas
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
"Andreas Pietruschka" schrieb im
Newsbeitrag
news:cbbpda$cuq$07$1@news.t-online.com...
> Hallo NG,
>
> wie ist das eigentlich, muss man als selbstständiger
Einzelunternehmer
> eigentlich zum Bund? Wenn ja, wäre ja mehr als bescheiden denn dann
könnte
> ich das ganze Zeugs 9 Monate lang an den Nagel hängen.
>
> Das Gewerbe besteht bereits seit eineinhalb Jahren und wird auch wirklich
> betrieben falls das eine Rolle spielen sollte.
>
> Weiß jemand dazu mehr?
>
> Vielen Dank im Voraus
>
> btw: ich habe die Frage schonmal in de.etc.beruf.selbststaendig gepostet
und
> wurde hierher verwiesen.
>
> Andreas
>
>
Hallo,
In meiner AGA-Kompanie war einer der selbstständig einen Handy-Laden
hatte.
Das hat ihn also nicht geschützt. Er hatte einige Defizite, er kann ja
nicht
mal nach Feierabend in den Laden (In der Grundausbildung eh nicht, ansonsten
wars auch zu weit weg)
Vielleicht findest Du eine Vertrauenswerte Vertretung oder noch schnell
KDV-Antrag
Timo (4./282 Kastellaun)
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
"Andreas Pietruschka" schrieb:
>Hallo NG,
>wie ist das eigentlich, muss man als selbstständiger Einzelunternehmer
>eigentlich zum Bund? Wenn ja, wäre ja mehr als bescheiden denn dann
könnte
>ich das ganze Zeugs 9 Monate lang an den Nagel hängen.
>Das Gewerbe besteht bereits seit eineinhalb Jahren und wird auch wirklich
>betrieben falls das eine Rolle spielen sollte.
>Weiß jemand dazu mehr?
Hi,
aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Ja. Ging mir und meinem
Partner so, in meiner AGA-Kompanie waren noch mehrere selbständig.
Versuchen kann man folgendes:
1.) Antrag stellen wegen Gewerbe (bzw.: Widerspruch gegen
Einberufung). Das hat bei mir nicht geklappt, ich konnte mich zum
Schluss mit meinem KWEA einigen, dass ich nach der AGA in meine
Heimatstadt komme.
2.) KDV-Antrag stellen.
3.) Wenn man gezogen wird: bei der Unterhaltsicherungsbehörde Antrag
auf Wirtschaftsbeihilfe stellen. Da gibt es zwei Möglichkeiten:
3a.) Ersatztkraft bezahlen lassen. Evtl. kennst du jemanden
vertrauenswürdigen der in der Zeit deine Geschäfte übernimmt.
3b.) Unternehmen ruhen lassen, das heißt: USB zahlt deine laufenden
Kosten wie Miete, Telefon, etc. für Geschäftsräume.
Soviel erst mal dazu. Wenn du weitere Fragen hast kannst du dich gerne
mit mir in Verbindung setzen.
HTH
Micha
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
Moin!
Michael Fuchs schrub:
>2.) KDV-Antrag stellen.
Inwiefern soll das nützen?
Schönen Gruß
Dietmar
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
Dietmar Strey wrote:
> Moin!
>
> Michael Fuchs schrub:
>
>> 2.) KDV-Antrag stellen.
>
> Inwiefern soll das nützen?
Flexibilitätserhöhung
Während man als GWDL aus Bottrop durchaus nach Pfullendorf
oder Schneeberg einberufen werden kann, hat man als ZDL eher
Möglichkeiten, sich eine Stelle auszusuchen, die näher am Wohnort
liegt, "bessere" Arbeitszeiten hat, oder bei der man sich mit dem
Dienststellenleiter auf eine unkoventionellere Art und Weise der
Ableistung der Dienstpflicht einigen kann (das muss nicht a priori
etwas illegales sein :-).
Gruss
Markus
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
On Wed, 23 Jun 2004 14:46:58 +0200, Jörg Dreher wrote:
> Mir fiele da noch die Lösung mit Feuerwehr oder THW ein, wo man dann
> über sechs Jahre (oder sind es weniger?) seinen Dienst "quasi
nebenher"
> ableistet.
Genau, nicht nur beim THW sondern auch bei den Hilforganisationen
(DRK,ASB,JUH und MHD), da im Rahmen des Katastrophenschutzes. Das geht in
der Tat "nebenbei", da fast alle dort berufstätig sind. Man
muß dann eben
abends und am Wochenende ran. In den ersten zwei Jahren recht oft (wegen
der Ausbildungen), später i.d.R. seltener.
Dazu muß man übrigens nicht verweigern, man wird halt nicht
eingezogen so
lange man dabei ist und nach 6 Jahren kann man nicht mehr eingezogen
werden.
Grüße,
Frank (der das damals gemacht hat)
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
"Markus Ritter" schrieb ...
> Dietmar Strey wrote:
> > Moin!
> >
> > Michael Fuchs schrub:
> >
> >> 2.) KDV-Antrag stellen.
> >
> > Inwiefern soll das nützen?
>
> Flexibilitätserhöhung
>
> Während man als GWDL aus Bottrop durchaus nach Pfullendorf
> oder Schneeberg einberufen werden kann, hat man als ZDL eher
> Möglichkeiten, sich eine Stelle auszusuchen, die näher am
Wohnort
> liegt, "bessere" Arbeitszeiten hat, oder bei der man sich mit
dem
> Dienststellenleiter auf eine unkoventionellere Art und Weise der
> Ableistung der Dienstpflicht einigen kann (das muss nicht a priori
> etwas illegales sein :-).
Der Ersatzdienst ist für diejenigen gedacht, die aus Gewissensgründen
den Dienst mit der Waffe ablehnen.
Was hier vorgeschlagen wird, ist die Verweigerung aus gewissen Gründen.
Und da sehe ich sehr wohl einen Ablehnungsgrund für den KDV-Antrag.
Jürgen
Als selbstständiger Einzelunternehmer zum Bund?
Frank Hucklenbroich schrieb:
> Dazu muß man übrigens nicht verweigern, man wird halt nicht
eingezogen so
> lange man dabei ist und nach 6 Jahren kann man nicht mehr eingezogen
> werden.
Der Grund wehrdienst ist damit abgegolten. Daß heist nicht, daß
man nie
mehr eingezogen werden könnte. Nach über 50 Jahren Frieden rechnet
nur
keiner mehr damit, und man hat diese Möglichkeit erfolgreich
verdrängt.
Gruß,
Markus