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Re: Hausfriedensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))


Re: Hausfriedensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))

(2005-01-07 14:27:10) Autor: Martin Falkenberg

On Thu, 06 Jan 2005 20:42:13 +0100, Ralf Kusmierz
wrote:

>X-No-Archive: Yes
>
>begin quoting, Martin Falkenberg schrieb:
>
>>> Na, den 4 III. (Ok, unlogisch: wenn, dann das Anerkennungsverfahren
>>> abschaffen.)
>> Letzteres wäre (im Moment) wirklich eine sinnvolle Lösung.
>
>Dann bitte richtig und Berufsarmee.

Das ist, wie schon geschrieben, eine Frage der Zweckmäßigkeit, zu der
man diese oder jene Meinung haben kann.

>Die Wehrpflicht als Feigenblatt
>zur Versklavung der männlichen Bevölkerung im Zivildienst

Jetzt wollen wir aber mal nicht die Dimensionen aus den Augen
verlieren. Starke Worte indizieren schwache Argumente.

>>> Der OP
>>> fühlt sich dadurch beleidigt, daß er Soldat genannt wird, ohne selbst
>>> Soldat sein zu wollen (und sich durch eine von ihm abgelehnte
>>> Einberufung auch nicht als dazu "befördert" empfindet), weil er sich
>>> dadurch sozialethisch so eingestuft wird, wie nach allgemeinem
>>> Sprachgebrauch (und der weicht von der juristischen Definition
>>> bekanntlich ab, der darf das) ein Mörder. Genau diese sozialethische
>>> (Selbst-)Bewertung ist auch eine Begründung für des Recht der KdV aus
>>> Gewissensgründen.
>> Das hat allerdings mit einer möglichen Beleidigung nichts zu tun. Ein
>> Wehrpflichtiger ist Soldat, deshalb wird er auch so bezeichnet. Das
>> kann daher (man Einheit der Rechtsordnung) keinen strafrechtlichen
>> Beleidigungstatbestand erfüllen. Ob er sich beleidigt fühlt , ist
>> sicher für ihn selbst sehr interessant, aber auch nur das.
>
>Du setzt die gesetzliche Funktion mit der Realität gleich.

Das ist die Realität, die ja hier aus einem Gefüge von
Rechtsverhältnissen besteht. Einer Fiktion (im juristischen Sinne)
bedarf es deshalb nicht.

>Ich ergänze
>mal aus , dann können
>wir das in einem Aufwasch erledigen:
>
>> Hilft es vielleicht, wenn ich darauf hinweise, daß
>> 1. Soldaten gerechtfertigt handeln, aber nicht aus Notwehr,
>> 2. die Frage, ob Soldaten Mörder sind , nicht viel zu tun hat mit der
>> Frage, ob man sie umgangssprachlich als "Mörder" bezeichnen darf?
>
>Ob Soldaten Mörder sind oder - in Notwehr oder nicht - gerechtfertigt
>handeln, kann man nicht allgemeinverbindlich aufgrund gesetzlicher
>Regelungen definieren.

Natürlich kann man, nur so kann man. Ich verwende "Rechtfertigung" im
strafrechtlichen Sinn. Soldaten handeln nicht rechtswidrig, da ihr
Verhalten durch andere Normen geboten ist, die dadurch
Rechtfertigungswirkung entfalten. BTW: Notwehr wäre auch ein
Rechtfertigungsgrund, der greift hier aber nicht ein.

>
>Das sind nur zwei Positionen aus einem sehr breiten Spektrum - in all
>diesen Positionen muß man keineswegs nur die juristische
>Morddefinition für verbindlich halten, sondern kann ohne Verweis auf
>Umgangssprache die gewöhnlichen Tätigkeiten des Bundeswehrsoldaten im
>In- oder Auslandseinsatz ernsthaft im juristischen Sinn als Mord
>bezeichnen und dessen Nicht-Ahndung als Mangel der Rechtsprechung.
>
>Ich hoffe, daß Dir das verständlich macht, dasß ein Shanghaiter es
>durchaus als Beleidigung empfindet, als Soldat und nicht als Bürger,
>den man in die Uniform zwingt, bezeichnet zu werden. Für die
>Strafbarkeit dürfte allerdings regelmäßig der Vorsatz fehlen - ein
>Musterbeispiel dafür, daß man skrupulöserweise die Herabwürdigung und
>das Verletzungspotential aus der Perspektive des Opfers sehen sollte.

Es fehlt nicht nur am Vorsatz. Auch beim objektiven Tatbestand fehlt
es schon an der Geeignetheit der Äußerung zum Ausdruck von Miß- oder
Nichtachtung. Auf die subjektive Perspektive kommt es hier nicht an,
denn diese empfundene "Beleidigung" hätte ja der Gesetzgeber begangen.

>> Du wirfst da einiges durcheinander, das nicht zusammengehört. Das
>> Problem um das Tucholsky-Zitat handelt davon, ob man Soldaten als
>> Mörder bezeichnen darf. Das kann so sein - oder auch nicht. Mir ging
>> es eingangs aber darum, ob sie Mörder sind - und das ist nicht so.
>
>Ich befürchte, daß Du Tucholsky nicht verstanden hast.

Ich hatte micht unklar ausgedrückt. Tucholsky mag geschrieben haben,
was er geschrieben hat, mir ging es um den Beleidigungskontext bei
Wiedergabe des Zitats.

>Tucholsky
>schwadroniert nicht von Umgangssprache - er zeigt ganz detailliert,
>daß es zwischen zivilisierten Ländern einen abgesperrten, bewachten
>Streifen (die "Kampfzone") gibt, in der systematisch im staatlichen
>Auftrag gemordet wird. Er kommt zu dem Schluß, daß Soldaten Mörder
>sind - er meint das wirklich so, im juristischen Sinn der Bedeutung
>des Wortes.

Kann er nicht gemeint haben, denn zu seiner Zeit (1931) war die
Rechtslage noch eine andere.

>Warum sollte ich ihm widersprechen?

Weil er, wenn du seinen Text so verstehst, schlicht und einfach im
Unrecht ist. Umgangssprachlich mag der Begriff "Mörder" auch auf die
(so erst später normierten) Mordmerkmale eienr Tötung abstellen. Das
ändert aber nichts an der strafrechtlichen Rechtfertigung.

>> Ob du gesetztes (positives) Recht anerkennst oder nicht, hat für
>> dessen Geltung keine Bedeutung. Sicher gibt es dafür eine Grenze
>> manifesten Unrechts (deshalb mein Hinweis auf Radbruch), aber die ist
>> hier noch lange nicht erreicht.
>
>Ob der Staat seine Gesetze für gültig hält,

Sicher - was sonst?

>hat für meinen Umgang damit keine Bedeutung.

Das reduziert allerdings deine Fähigkeit zur Teilnahme am sozialen
Leben.

>Legitimität entsteht weder durch Deklaration
>noch durch Scheinlegitimationen durch Volksvertreter usw. Es spricht
>für den Staat, daß er weitgehend Anerkennung genießt und nur sehr
>wenig Gewalt zu seiner Existenzsicherung anwenden muß, aber das ist
>auf keinen Fall ein hinreichender Grund für seine Legitimität. Der
>Staat und seine Organe haben keinen Anspruch auf Gottgleichheit, weder
>gegenüber Gläubigen noch gegenüber Atheisten.

Du schweifst ins Religiöse ab, das ist nicht hilfreich.


--
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Re: Hausfriedensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))

(2005-01-08 23:29:02) Autor: General

Re: Hausfriedensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))

(2005-01-08 23:29:02) Autor: Percy Noethel

Ralf Kusmierz schrieb:

>Es scheitert an der fehlenden Rechtswidrigkeit. Die ist aber kein
>ethisches Argument.

Die RWi ist insbesondere auch kein Tatbestandsmerkmal des
Mordes.

--
I know all the answers;
its the questions I dont understand.

Re: Hausfriedensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))

(2005-01-09 00:12:22) Autor: Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Percy Noethel schrieb:

>> Es scheitert an der fehlenden Rechtswidrigkeit. Die ist aber kein
>> ethisches Argument.
> Die RWi ist insbesondere auch kein Tatbestandsmerkmal des
> Mordes.

Hm ... stimmt auffällig.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus