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Re: Hausfreidensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))


Re: Hausfreidensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))

(2005-01-08 21:00:41) Autor: General

Re: Hausfreidensbruch bei der Bundeswehr? (mit Lagerfeuer ;-))

(2005-01-08 21:00:41) Autor: Till Potinius

Bernhard Nowotny schrieb:

>Markus kann einfach nicht mit dem (strafrechtlichen) Begriff der
>"Notwehr" als Rechtfertigung für die allgemeine Körperverletzung
>bzw. Tötung im Krieg argumentieren.

Im Krieg wird als Rechtfertigungsgrund auch nicht Notwehr genommen,
sondern das humanitäre Völkerrecht, das einem angegriffenem Staat das
Recht zur Verteidung alleine oder in einem Bündnis einräumt.
Der Tatbestand des Mordes oder Totschlags laut StGB ist dann zwar
gegeben, allerdings existierte eine Rechtfertigung für diesen
Tatbestand, damit wird er nicht bestraft.

>Wenn er konkret persönlich
>angegriffen wird, dann schon. Das ist aber in der Praxis eines
>Krieges dann wohl eher eine nebensächliche Argumentation...

ACK, das erfolgt eher bei Wache.

MFG; Till Potinius
--
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