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(Rechts-)Anspruch auf Erholungsurlaub


(Rechts-)Anspruch auf Erholungsurlaub

(2005-02-11 23:00:20) Autor: General

(Rechts-)Anspruch auf Erholungsurlaub

(2005-02-11 23:00:20) Autor: "Tobias Sendel"

Hallo NG,

eine Frage - insbesondere an die Rechtsexperten:

Ist es richtig, dass man als Grundwehrdienstleistender einen Rechtsanspruch
auf die festgesetzte Tageszahl Erholungsurlaub hat, d.h. dass dieser wenn
irgend moeglich gewaehrt werden muss ?

Wenn ja, wo kann ich das nachlesen (Gesetze, Verordnungen, Praezedenzfaelle
& Urteile/Entscheidungen)? Googlen hat mich leider nicht viel weiter
gebracht.

Hintergrund ist folgender: Fuer den Weihnachtsurlaub wurde mir zunaechst der
angesammelte DA und Quartalstage, danach erst die EU-Tage abgebucht,
weswegen nich nun noch 4 Tage EU habe. Nach einem Uebungsplatzaufenthalt
Anfang Maerz verbleiben, abzueglich der Tage fuer den TD nach dem UebPl,
einer noch zu besetzenden Wacheinteilung und dem Auskleiden mindestens 4
Tage Regeldienst. Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, an diesen Tagen EU
genehmigt zu bekommen?

MfG und mit Bitte um Antwort,

Tobias Sendel

FUp 2 d.s.p