(Rechts-)Anspruch auf Erholungsurlaub
(Rechts-)Anspruch auf Erholungsurlaub
(Rechts-)Anspruch auf Erholungsurlaub
Hallo NG,
eine Frage - insbesondere an die Rechtsexperten:
Ist es richtig, dass man als Grundwehrdienstleistender einen Rechtsanspruch
auf die festgesetzte Tageszahl Erholungsurlaub hat, d.h. dass dieser wenn
irgend moeglich gewaehrt werden muss ?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen (Gesetze, Verordnungen, Praezedenzfaelle
& Urteile/Entscheidungen)? Googlen hat mich leider nicht viel weiter
gebracht.
Hintergrund ist folgender: Fuer den Weihnachtsurlaub wurde mir zunaechst der
angesammelte DA und Quartalstage, danach erst die EU-Tage abgebucht,
weswegen nich nun noch 4 Tage EU habe. Nach einem Uebungsplatzaufenthalt
Anfang Maerz verbleiben, abzueglich der Tage fuer den TD nach dem UebPl,
einer noch zu besetzenden Wacheinteilung und dem Auskleiden mindestens 4
Tage Regeldienst. Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, an diesen Tagen EU
genehmigt zu bekommen?
MfG und mit Bitte um Antwort,
Tobias Sendel
FUp 2 d.s.p