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Re: Todesstrafe im Krieg


Re: Todesstrafe im Krieg

(2005-05-04 22:52:56) Autor: Andre Ilausky

Ingo Heinscher wrote:

>>>> "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf."
>>>>
>>>> Und hey, wie wir die Truppen der Bundesrepublik Jugoslawien damals,
>>>
>>>Aeh, ja. Eine Handvoll unbewaffneter Flugzeuge im Zusammenhang mit einem
>>>angenommenem übergesetzlichen Notstand.
>>
>> Hä?
>
>Das war die deutsche Beteiligung am Jugoslavien-Krieg.

Hmmm, es ist nicht wirklich ungewöhnlich, dass ECR-Tornados HARM
tragen und AWACS sind auch ganz harmlos... Das mit dem
"übergesetzlichen Notstand" musst du mir auch noch mal im GG zeigen.

>>>Ihn im Gefecht zu töten ist nicht illegal.
>>
>> Das steht in 102?
>
>Nein- nur so macht der von Dir nur in Fragmenten zitierte
>Grundgesetzkommentar Sinn.

Ich hab den leider nicht.

>"Der Staat darf nicht töten. Ausnahmen sind nur
>im Kriegsfall zulässig."

Polizei?

Re: Todesstrafe im Krieg

(2005-05-04 22:56:41) Autor: General

Re: Todesstrafe im Krieg

(2005-05-04 22:56:41) Autor: Ingo Heinscher

Andre Ilausky wrote:

> Ingo Heinscher wrote:
>
>>>>> "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf."
>>>>>
>>>>> Und hey, wie wir die Truppen der Bundesrepublik Jugoslawien damals,
>>>>
>>>>Aeh, ja. Eine Handvoll unbewaffneter Flugzeuge im Zusammenhang mit einem
>>>>angenommenem übergesetzlichen Notstand.
>>>
>>> Hä?
>>
>>Das war die deutsche Beteiligung am Jugoslavien-Krieg.
>
> Hmmm, es ist nicht wirklich ungewöhnlich, dass ECR-Tornados HARM
> tragen und AWACS sind auch ganz harmlos... Das mit dem
> "übergesetzlichen Notstand" musst du mir auch noch mal im GG zeigen.

Das kann man Dir im StGB zeigen. Im GG steht, dass Angriffskrieg ein
Straftatbestand ist, womit daür alle strafrechtlichen Regelungen gelten.

>>>>Ihn im Gefecht zu töten ist nicht illegal.
>>>
>>> Das steht in 102?
>>
>>Nein- nur so macht der von Dir nur in Fragmenten zitierte
>>Grundgesetzkommentar Sinn.
>
> Ich hab den leider nicht.
>
>>"Der Staat darf nicht töten. Ausnahmen sind nur
>>im Kriegsfall zulässig."
>
> Polizei?

Darf das auch nicht. Aber *Polizisten* dürfen sich wehren oder Notwehr zum
Schutz Dritter leisten.

--
"Wir übten mit aller Macht, aber immer wenn wir begannen, zusammenge-
schweißt zu werden, wurden wir umorganisiert."
Gaius Petronius, römischer Zenturio, ca. 100 AD.