Re: Todesstrafe im Krieg
Re: Todesstrafe im Krieg
"Peter Veith" schrieb:
>P.S. die NG heißt doch "de.etc.militaer" und Militärs
waren
>(gezwungenermaßen) bisher immer Realisten und keine Traumtänzer.
Hm, einige recht bekannte Despoten, die ein Weltreich aufbauen
wollten, entstammten aus dem Militär und sind mit ziemlich Lärm
untergegangen. Die würde ich eher als Traumtänzer denn als Realisten
bezeichnen.
MFG; Till Potinius
--
Spieglein, Spieglein an der Wand
Wer ist der Schönste hier im Land?
Ich kann es wohl nicht sein
Wie könnt ich sonst ich selbst noch sein? (Eric Fish)
Re: Todesstrafe im Krieg
Re: Todesstrafe im Krieg
Ingo Heinscher wrote:
>>>Kann man. Kannst Du beweisen, dass sie das nicht haben? Es gab
>>>unterschiedliche Aussagen und Daten dazu, unter anderem von unseren
>>>"Verbündeten" geliefert.
>>
>> Die internen Berichte vom AA und BMVg gaben nach der genannten Aussage
>> nichts für einen Angriff her.
>
>Genau. "Nach der genannten Aussage."
Er war Ober-Honcho der Bundeswehr bei der OSZE. Zweifelst du seine
Aussage an?
>>>Ja. Und nochmal. Und nochmal. Und währenddessen sterben
womöglich Leute,
>>>die man durch eine Aktion hätte retten können.
>>
>> Bei der "Aktion" sind über 5000 Menschen getötet
worden - direkt.
>
>Durch die Bundeswehr? Das wäre mir neu.
Durch die Angriffe von NATO im Rahmen eines nicht-mandatierten
Kampfeinsatzes, bei dem BTW die chinesische Botschaft zerbombt wurde
und es beinahe zu Gefechten mit russischen Truppen gekommen wäre.
>>>Das dauert alles ein bisschen zu lange, wenn man davon ausgeht,
dass da
>>>gerade ein Völkermord im Gange ist.
>>
>> Die Luftangriffe dauerten von Ende März bis Mitte Juni.
>
>Die Versuche zum Völkermord nach damaligem Kenntnisstand auch.
Also war Zeit um ein paar Monate rumzubomben.
>> Vergleichbare Begründung für die Handlungen.
>
>Ja, und Hitler hat 1939 auch den Anrgiff auf Polen mit Notwehr
begründet.
Sollte einem zu denken geben.
>Heisst das, Notwehr darf nie wieder als Begründung benutzt werden,
auch
>gerade dann nicht, wenn sie zutrifft?
Nope. Aber nach all den "merkwürdigen" Kriegsgründen in der
Geschichte
und den gefälschten Beweisen nur ein paar Jahre vorher im Golfkrieg,
würde ich mir wünschen, dass man beim Einsatz von Militär ein
wenig
vorsichtiger wäre.
Fakt ist aber nun mal auch, dass "Not kennt kein Gebot" in beiden
Fällen als Begründung verwendet wurde, um eine illegale
Handlungsweise zu rechtfertigen respektive zu entschuldigen.
>> [übergesetzlichen Notstand]
>>>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf
>>>Vierter Titel, Paragraph 34, um genau zu sein.
>>
>> § 34, Rechtfertigender Notstand, verlangt, dass das zu
schützende
>> Interesse das beeindrächtigte Interesse wesentlich
überwiegt.
>> Menschenleben kann man nicht gegen Menschenleben aufwiegen.
>
>Natürlich kann man das im Rahmen des §34, soweit der
"Geopferte" ein Täter
>ist.
Nope.
Re: Todesstrafe im Krieg
Andre Ilausky wrote:
> Ingo Heinscher wrote:
>>>>Kann man. Kannst Du beweisen, dass sie das nicht haben? Es gab
>>>>unterschiedliche Aussagen und Daten dazu, unter anderem von
unseren
>>>>"Verbündeten" geliefert.
>>>
>>> Die internen Berichte vom AA und BMVg gaben nach der genannten
Aussage
>>> nichts für einen Angriff her.
>>
>>Genau. "Nach der genannten Aussage."
>
> Er war Ober-Honcho der Bundeswehr bei der OSZE. Zweifelst du seine
> Aussage an?
Ich glaube nie einer einzelnen Aussage. Und die OSZE ist, verzeihung, nicht
gerade das Zentrum aussenpolitischer Entscheidung *irgendeiner* Nation.
>>>>Ja. Und nochmal. Und nochmal. Und währenddessen sterben
womöglich Leute,
>>>>die man durch eine Aktion hätte retten können.
>>>
>>> Bei der "Aktion" sind über 5000 Menschen
getötet worden - direkt.
>>
>>Durch die Bundeswehr? Das wäre mir neu.
>
> Durch die Angriffe von NATO
Das ist irrelevant für das deutsche Strafrecht.
>>>>Das dauert alles ein bisschen zu lange, wenn man davon ausgeht,
dass da
>>>>gerade ein Völkermord im Gange ist.
>>>
>>> Die Luftangriffe dauerten von Ende März bis Mitte Juni.
>>
>>Die Versuche zum Völkermord nach damaligem Kenntnisstand auch.
>
> Also war Zeit um ein paar Monate rumzubomben.
Also schien das ein angemessenes Mittel zu sein, um die vermeintlichen
Täter
von ihrem Tun abzubringen.
>>> Vergleichbare Begründung für die Handlungen.
>>
>>Ja, und Hitler hat 1939 auch den Anrgiff auf Polen mit Notwehr
begründet.
>
> Sollte einem zu denken geben.
Ja, das sollte es. Vergleichbare Begrüpndung ist nicht identisch mit
vergleichbarem Grund.
--
"Wir übten mit aller Macht, aber immer wenn wir begannen, zusammenge-
schweißt zu werden, wurden wir umorganisiert."
Gaius Petronius, römischer Zenturio, ca. 100 AD.
Re: Todesstrafe im Krieg
Ingo Heinscher schrieb:
> Also schien das ein angemessenes Mittel zu sein, um die vermeintlichen
> Täter von ihrem Tun abzubringen.
Hat man wirklich nur die Täter getroffen? "Kollateral Damage"
ist ein
geflügeltes Wort seit damals.
Gruß,
Markus
--
Tötet sie alle, der HERR wird sich die seinen schon selbst aussuchen.
Re: Todesstrafe im Krieg
Markus Machner wrote:
> Ingo Heinscher schrieb:
>
>> Also schien das ein angemessenes Mittel zu sein, um die vermeintlichen
>> Täter von ihrem Tun abzubringen.
>
> Hat man wirklich nur die Täter getroffen? "Kollateral
Damage" ist ein
> geflügeltes Wort seit damals.
Das wäre dann in einem weiteren Schritt zu erörtern. Der verbotene,
aber
nach 34 oder 32 STGB nicht rechtswidrige Akt, um den es geht, ist ja auch
nicht Tötung, sondern der Angriffskrieg.
--
"Wir übten mit aller Macht, aber immer wenn wir begannen, zusammenge-
schweißt zu werden, wurden wir umorganisiert."
Gaius Petronius, römischer Zenturio, ca. 100 AD.