Re: akzeptierte Todesfa llquote während der Ausbildung in deut schen Armeen?
Re: akzeptierte Todesfa llquote während der Ausbildung in deut schen Armeen?
Re: akzeptierte Todesfa llquote während der Ausbildung in deut schen Armeen?
Peter Veith meinte
>"Guenter Schink" schrieb:
>
>[Soldaten müssen zuerst zum Truppenarzt und nur der kann an zivile
Ärzte
>überweisen, Notfälle außen vor]
>Da sind die Bedingungen in den letzten 10 Jahren aber angezogen worden.
Da ich nun schon über 38 Jahre dabei bin und sich dieses während
dieser Zeit nicht geändert hat, wäre ich doch interessiert zu
erfahren, woher du glaubst annehmen zu können, es sei in der
Bundeswehr jemals anders gewesen.
>Ändert an der geldwerten kostenlosen Krankenversorgung aber nichts.
Zu den geldwerten Vorteilen, welche unbestreitbar gegeben sind, wenn
auch bei weitem nicht in der von dir behaupteten Größenordnung, will
ich mich gar nicht äußern, weil solche Vergleiche keine objektive
Basis haben. Wie will man irgendeinen Amtmann A11 mit irgendeinem
Hauptmann A11 vergleichen. Das klappt ja objektiv messbar kaum
innerhalb der Hauptleute. Beamte und Soldaten werden doch eher
zufällig nach der gleichen BBesO alimentiert.
Daneben sind die Laufbahnen, Einstiegsvoraussetzungen,
Aufstiegsmöglichkeiten, von Soldaten einerseits und Beamten
andererseits viel zu unterschiedlich. Besoldungsgruppe und Zulagen
sind da noch am wenigsten geeignet Vergleiche anzustellen. Wie will
man einen Hauptsekretär bei der Staatsanwaltschaft mit einem
Hauptfeldwebel (mit welchem denn) bei der Bundeswehr vergleichen.
Beide sind in der gleichen Besoldungsgruppe, das ist es schon. Wenn du
dir beide separat vorknüpfst, wird jedem der Beiden alles Mögliche
einfallen darzulegen, warum er gegenüber dem Anderen benachteiligt
ist.
Günter