Verpflegung auf Lehrgang
Verpflegung auf Lehrgang
Hallo ins Forum
Ich bin (mal wieder) auf Lehrgang...doch diesmal sehr nah der Heimat.
-> logische Schlußfolgerung: Befreiung aus der Morgen- und
Abendverpflegung.
Als mir dann aber der ReFü erklärt hat das man sich während
eines Lehrgangs
nicht aus der Verpflegung (auch nicht wenn man über 25 ist) nehmen lassen
kann,
war ich doch etwas verdutzt! Auf meine Frage hin wo denn das steht bekam ich
als
Antwort: "Das ist so!"
Bei meinen Nachforschungen in diversen ZDv bin ich aber auch nicht wirklich
weiter
gekommen...
Kann mir vielleicht von euch jemand sagen ob das so richtig ist, und vor
allem wo das
denn nun nachzulesen ist!
Gruß
Maik
Verpflegung auf Lehrgang
Verpflegung auf Lehrgang
Maik Sickel wrote:
> Hallo ins Forum
>
> Ich bin (mal wieder) auf Lehrgang...doch diesmal sehr nah der Heimat.
> -> logische Schlußfolgerung: Befreiung aus der Morgen- und
> Abendverpflegung.
>
> Als mir dann aber der ReFü erklärt hat das man sich während
eines
> Lehrgangs nicht aus der Verpflegung (auch nicht wenn man über 25 ist)
> nehmen lassen kann,
> war ich doch etwas verdutzt! Auf meine Frage hin wo denn das steht bekam
> ich als
> Antwort: "Das ist so!"
Grossartige Antwort. Befördern, den Mann. >:->
Ich hatte bei meiner Einheit als SaZ kein Problem, als ich per Schreiben an
den S1 (IIRC) um das Herausnehmen aus der Verpflegung bat - "aus
gesundheitlichen Gründen".
Verpflegung auf Lehrgang
Hallo Maik,
Am 04.08.2004 schrieb Maik Sickel:
> Kann mir vielleicht von euch jemand sagen ob das so richtig ist,
Lehrgang ist ein "Besonderes Dienstgeschaeft", und damit bist du
leider
zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. (Genauer
gesagt zumindest zum bezahlen, ob du wirklich hingehst musst schon du
selbst entscheiden)
Edgar
--
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