Geheim - nicht Geheim
Geheim - nicht Geheim
Hallo alle
Gerade im Fernsehen gesehen:
Ein Dokument, daÃź GEHEIM gestempelt ist und handschriftlich
drüber VS-Offen.
(Ein vom BND freigegebenes Dokument)
Was ist VS-Offen?!?
Widerspricht sich das nicht, allein schon von der Wortwahl?
Ist ja nett, daÃź frühere Geheimdokumente offengelegt
werden, aber bei
VS-Offen hat wohl mal jemand wieder nicht nachgedacht.
GruÃź,
Markus
Geheim - nicht Geheim
Geheim - nicht Geheim
"Markus Machner" schrieb:
> Gerade im Fernsehen gesehen:
>
> Ein Dokument, daß GEHEIM gestempelt ist und handschriftlich
drüber
> VS-Offen.
> (Ein vom BND freigegebenes Dokument)
>
> Was ist VS-Offen?!?
>
> Widerspricht sich das nicht, allein schon von der Wortwahl?
>
> Ist ja nett, daß frühere Geheimdokumente offengelegt werden,
aber bei
> VS-Offen hat wohl mal jemand wieder nicht nachgedacht.
Im Gegenteil, da ist man konsequent bis zum "VS-Offen". :-))
Schau mal hier:
http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/go
btg/anlage3.html
Dann weißte auch warum.
Gruß
Frank
Geheim - nicht Geheim
Volker Müller wrote:
> Den "Geheimhaltungsgrad Offen" gibt es eigentlich nicht,
"Offen" ist
> ein Begriff, den wohl irgendwer erfunden hat, als er versucht hat ein
> Formular zu befüllen und nicht wuÃźte, was er in
das Feld
> "VS-Einstufung" schreiben sollte.
Der Stempel [GEHEIM] hat AFAIK keine Ankreuzkästchen, wie in
Zukunft damit
mal zu verfahren ist, und gestempelte Dokumente sind auch keine Formulare.
Es sind immer Originale, die jemand klassifiziert hat.
Irgendwer hat einen Bericht verfasst (Auf Papier, handschriftlich,
Farbstempel (fast so brutal, wie beim Abitur) - amtlich aussehende
Dokumente/Formulare konnte zu Beginn der Laserdruckerzeit quasi jedermann
fälschen), den dessen vorgesetzte Dienstelle als VS-Geheim
einstufte. (Du
hältst die Klappe und das Stück Papier wird
gestempelt)
Jahre später schreibt jemand anderes handschriftlich VS-Offen
über den
Stempel (Name, Dienststellung, Datum, Unterschrift), weil sich die
Gesetzeslage geändert hat oder moralische Grundlagen anders
gesehen werden.
Ã
Geheim - nicht Geheim
Volker Müller wrote:
> Ist ja wenig sinnvoll,
Hmm, sinnvoll sind Gesetze selten, man braucht immer einen Richter, diese zu
interpretieren. Als Bw-Soldat in entsprechender Position (NATO-Stab,
Verbindungsoffizier zu USA oder so), kannst Du NATO- und US-Dokumente "Top
Secret/For Eyes Only" lesen (Nur im Gehirn speichern, nicht kopieren, gar
weiterverbreiten). Im Deutschen Recht gibt es keine Entsprechung dazu.
"Streng Geheim" kann man kopieren und im Panzerschrank aufbewahren.
Du
kannst die Kopie in einem GerichtsprozeÃź (Irgendwas ist
fürchterlich
schiefgelaufen, aber ich habe auf Befehl gehandelt) als Beweismittel
anführen. Befehle "for Eyes only" gibt es offiziell
garnicht. Um das
offenzulegen, braucht es schon eine UntersuchungsauschuÃź.
GruÃź,
Markus
Geheim - nicht Geheim
Markus Machner schrieb vorher:
[heilige Verwaltung]
>Befehle "for Eyes only" gibt es offiziell garnicht. Um das
>offenzulegen, braucht es schon eine Untersuchungsauschuß.
Es leuchtet ja auch nicht ein, warum man etwas niederschreiben
sollte, das geheim bleiben soll. Sowas bespricht man, und hält
dann den Mund.
Im Grenzgebiet wird viel gelacht über Möchtegernschmuggler, die
Schweizer Kontoauszüge mit sich herumtragen oder bei
Zollkontrollen nervös an ihren Geldverstecken zupfen.
Geheim - nicht Geheim
Helga Schulz wrote:
> Es leuchtet ja auch nicht ein, warum man etwas niederschreiben
> sollte, das geheim bleiben soll. Sowas bespricht man, und
hält
> dann den Mund.
Als Soldat hast Du eine Ausnahmegenehmigung, das Gesetz zu brechen. ZB. im
Extremfall Leute zu töten. Wenn dich nun jemand verklagt, sollte
man etwas
gerichtsverwertbares haben, um zu belegen, daÃź man nicht der Schuldige
im
Sinne der Anklage ist. Als NATO-Soldat einen US-TopSecret/For Eyes Only
Befehl zu erhalten bringt einen in arge Schwierigkeiten, ob man den Befehl
nun ausführt oder nicht. Beispiel könnte
(natürlich völlig konstruiert,
nicht der Realität entsprechend) sein, Leute mit seinem Tornado
zu bomben.
Wie auch immer das ausgeht, Du bist automatisch schuldig, aus der einen oder
anderen Sicht. Jetzt dem Gericht nachzuweisen, daÃź man
persönlich nicht
schuldig ist, könnte erheblich problematisch werden.
GruÃź,
Markus
Geheim - nicht Geheim
Markus Machner schrieb:
> Als Soldat hast Du eine Ausnahmegenehmigung, das Gesetz zu brechen. ZB. im
> Extremfall Leute zu töten.
Das ist - natürlich - falsch.
> Wenn dich nun jemand verklagt, sollte man etwas
> gerichtsverwertbares haben, um zu belegen, daß man nicht der
Schuldige im
> Sinne der Anklage ist.
Deshalb werden im Gefechtsdienst Befehle ja auch auf allen Ebenen
grundsätzlich schriftlich erteilt.
> Als NATO-Soldat einen US-TopSecret/For Eyes Only
> Befehl zu erhalten bringt einen in arge Schwierigkeiten, ob man den Befehl
> nun ausführt oder nicht. Beispiel könnte (natürlich
völlig konstruiert,
> nicht der Realität entsprechend) sein, Leute mit seinem Tornado zu
bomben.
Man könnte jetzt darüber nachdenken, wieso es - rechtliche -
Schwierigkeiten geben sollte, einen Befehl zu befolgen, der entweder
gar nicht beweisbar existiert oder bei dessen Befolgung gar eine
Straftat begangen würde.
> Wie auch immer das ausgeht, Du bist automatisch schuldig, aus der einen
oder
> anderen Sicht.
Das ist - natürlich - falsch.
> Jetzt dem Gericht nachzuweisen, daß man persönlich nicht
> schuldig ist, könnte erheblich problematisch werden.
Insbesondere, da "Ich habe nur auf Befehl gehandelt" als
Rechtfertigung nicht mehr sehr tauglich ist.
-thh
--
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Geheim - nicht Geheim
Markus Machner schrieb:
>> Es leuchtet ja auch nicht ein, warum man etwas niederschreiben
>> sollte, das geheim bleiben soll. Sowas bespricht man, und hält
>> dann den Mund.
>
>Als Soldat hast Du eine Ausnahmegenehmigung, das Gesetz zu brechen. ZB. im
>Extremfall Leute zu töten.
Markus, du solltest dir wirklich mal folgende Gesetze/Verordnungen
durchlesen:
Soldatengesetz
Grundgesetz
Wehrdisziplinarordnung
Wehrstrafgesetz
>Als NATO-Soldat einen US-TopSecret/For Eyes Only
>Befehl zu erhalten bringt einen in arge Schwierigkeiten, ob man den Befehl
>nun ausführt oder nicht.
Nein. Wenn der Befehl rechtmäßig ist, wird er ausgeführt, wenn
er
gegen geltende Gesetze der BRD verstößt, nicht.
MFG, Till
--
Gehörst Du auch zu den Menschen, die jungen Salat noch vor der
Geschlechts-
reife aus seiner gewohnten Umgebung reißen, bei lebendigem Leibe
zerstückeln,
ihm Salz und Essig in die Wunden reiben und schließlich ihn dann roh
auffressen? (Volker Birk in de.alt.sysadmin.recovery)