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Re: Geheim - nicht Geheim


Re: Geheim - nicht Geheim

(2006-03-24 20:03:49) Autor: Thomas Hochstein

Peter Veith schrieb:

>> Dann müssen sie vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und erst
>> jetzt mußt Du Dich daran halten.
>
> Ja, aber der "O-Ton" Bundesnotar muß unterschreiben ..

Zum einen hat er unstreitig ein formelles und nach mancher Meinung
auch ein materielles Prüfungsrecht, zum anderen müßte man ihn im Falle
eines Falles wohl erst über eine Organklage dazu zwingen.

-thh

Re: Geheim - nicht Geheim

(2006-03-27 20:33:16) Autor: General

Re: Geheim - nicht Geheim

(2006-03-27 20:33:16) Autor: Guenter Schink

Rüdiger Silberer meinte

>Am 24.03.2006 schrieb Guenter Schink:
>
>> Rüdiger Silberer meinte
>>
>>>...
>>>Du weißt schon, daß die Ausführung von Befehlen die gesetzwidrig sind
>>>verweigert werden muß?
>>
>> Nur ewas zur Präzisierung, gesetzwidrig reicht nicht, es müsste schon
>> eine Straftat sein.
>>
>> Ansonsten keine Einwände.
>>
>> Gruß Günter, wahrscheinlich auch nicht genügend präzise... :-)
>
>Stimmt, Straftat ist das Stichwort.

Häh? Was ist an Straftat falsch?

Gruß Günter, ob deines Einwandes verwirrt..

Re: Geheim - nicht Geheim

(2006-03-27 20:41:16) Autor: Guenter Schink

Rüdiger Silberer meinte

>Am 25.03.2006 schrieb Acephale Lemar:
>
>> Rüdiger Silberer wrote:
>>
>>> Du weißt schon, daß die Ausführung von Befehlen die gesetzwidrig sind
>>> verweigert werden muß?
>>
>> Wie soll der Befelsempfänger wissen, welche Befehle gesezwidrig sind?
>> Warum nicht die Befehligenden daraufhin kontrollieren, dass sie keine
>> gesetzwidrigen Befehle erteilen? Und sie gegebenenfalls exemplarisch
>> und erbarmungslos bestrafen. Der Lerneffekt wäre immens. Kurzum: Du
>> verlangst etwas, was fast unmöglich ist. Soldaten sollen und dürfen
>> nicht viel denken, sie sollen funktionieren, ausführen, denn sie Zeit
>> der Labberei ist vorbei im V-Fall, da müssen Fakten geschaffen werden.
>
>Ebenso, wie jeder im normalen Leben weiß, was eine Straftat ist und was
>nicht. Und das ganz ohne Juristerei studiert zu haben.

Vieeleicht sollte man dezent auf das Wehrstrafgesetz(*) verweisen. Im
Besonderen §33 bzgl. der Verantwortung von Vorgesetzten und §5 Handeln
auf Befehl wenn Straftat.

Gruß Günter

(*) http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wstg.html